Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                       – Stand 15.02.2023

 

Von Florian Salzmann (Photon Light Design); Richard-Lehmann-Str. 45, 04275 Leipzig
Dienstleistungen, Planung, Konzepte, Vermietung und Verkauf im Veranstaltungs- und Medienbereich
§1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich bei jedem Vertrag zwischen Florian Salzmann (Photon Light Design, PLD) mit einem Kunden. Sie gelten auch bei jeder Leistung die ein Vertragspartner von Florian Salzmann (PLD) annimmt. Von diesen AGB abweichende, widersprüchliche Bedingungen sind nur dann Bestandteil des Rechtsgeschäfts, wenn Florian Salzmann (PLD) sich explizit schriftlich damit einverstanden erklärt.
§2 Alle Angebote von Florian Salzmann (PLD) sind freibleibend und unverbindlich. Rechtsgeschäfte bekommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung ihre Rechtsgültigkeit. Diese Bestätigung kann auch formlos erfolgen. Änderungen von Leistungen sind nur mit dem Einverständnis von Florian Salzmann (PLD) wirksam.
§3 Sollte für eine Leistung kein Preis vereinbart worden sein, gelten die Listenpreise von Florian Salzmann (PLD). Die Preisliste kann bei Bedarf zugesandt werden.
§4 Eine Stornierung bereits vereinbarter Leistungen ist nur 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung kostenneutral möglich. Im Anschluss ist eine Stornierung nur zu folgenden Konditionen möglich: Ab 30 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 20% der Bruttoauftragssumme, ab 14 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 50% der Bruttoauftragssumme, ab 7 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 80% der Bruttoauftragssumme und ab 3 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung die volle Bruttoauftragssumme. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, es zählt der Zugang zu Florian Salzmann (PLD).
§5 Gestellte Rechnungen für alle Leistungen die von Florian Salzmann (PLD) erbracht wurden müssen innerhalb von 14 Tagen vollständig beglichen werden.
§6 Schadensersatzansprüche bei Mängeln und Schäden gegenüber Florian Salzmann (PLD) können nur bei vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handlungen gestellt werden. Ansonsten besteht keine Haftung für alle möglichen Schäden des Vertragspartners.
§7 Florian Salzmann (PLD) ist berechtigt Firmennamen, eine Auftragsbeschreibung und Fotos des Kunden, oder dessen Auftraggeber als Referenz gegenüber potenziellen Kunden zu verwenden. Auch dürfen diese Referenzen und Bilder von dem Projekt zur Veröffentlichung auf der Website von Florian Salzmann (PLD) oder anderem Werbematerial genutzt werden. Es werden keine Bilder mit Personen ohne Einverständnis veröffentlich. Für Bilder, die von potenziell öffentlich zugänglichen Flächen aus gemacht werden, entstehen keine rechtlichen Ansprüche.
§8 Alle von Florian Salzmann (PLD) erstellten Angebote, Angebotsunterlagen, Konzepte, Mediendaten, Pläne und Berechnungen sind bis zum Erwerb Eigentum von Florian Salzmann (PLD). Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und nicht anderweitig verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich über alle Angebotsinhalte und Inhalte anderer Daten von Florian Salzmann (PLD) zur Verschwiegenheit. Diese Pflicht geht auch an Dritte über.
§9.1 Bei Personalleistungen gilt das geltende Arbeitsrecht inklusive der dort geforderten Ruhe- und Pausenzeiten. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Leistungen.
§9.2 Tagessätze werden mit maximal 10 Stunden berechnet. Ab der 10. Stunden wird ein weiterer halber Tagessatz fällig und ab der 15. Stunde insgesamt zwei volle Tagessätze.
§9.3 Stundensätze werden pro angefangene Stunde voll berechnet. Stundensätze werden auch bei jeder Beratungsleistung berechnet, sollte es keine andere schriftliche Vereinbarung geben.
§9.4 An- und Abreise ist Arbeitszeit und wird als solche berechnet. Erfolgt die Anreise an einem separaten Tag, so wird mindestens ein halber Tagessatz berechnet.
§9.5 An gesetzlichen Feiertagen gilt ein Feiertagsaufschlag von mindestens 50% des Tages- oder Stundensatzes.

§10 Der Kunde ist verpflichtet für das gesamte Personal von Florian Salzmann (PLD), für die Dauer des Projekts (welches nicht in Haus umgesetzt werden kann), auf eigene Kosten eine angemessene Verpflegung (Essen und Getränke) bereit zu stellen. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so muss er eine Ersatzzahlung in Höhe von 20€ pro Person und Mahlzeit bezahlen. Pro Tag sind das entsprechend 3 Malzeiten á 20€, also in Summe 60€ pro Person.
§11 Sollte ein Auftrag länger als einen Arbeitstag dauern und eine Heimreise nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet für eine adäquate Unterbringung inkl. Frühstück zu sorgen. Die Unterbringung muss durch ihre Ausstattung, ihre Lage und ihren Komfort eine erholsame (Nacht)Ruhe ermöglichen. Sie muss über einen eigenen Schlafbereich und ein eigenes Bad verfügen. Monteurs- oder Privatwohnungen sind nicht geeignet.
§12 Im Krankheitsfall oder Unfallfall von Florian Salzmann (PLD) wird der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Sollte dies durch die Art des Auftrags nicht möglich sein, bemüht sich Florian Salzmann (PLD) um einen adäquaten Ersatz. Ist dieser nicht zu finden, erlischt der zustande gekommene Vertrag über alle Leistungen und Bezahlung. Als Nachweis kann der Auftraggeber bei Ankündigung des Krankheitsausfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. Eine Vertragsstrafe oder Schadensersatzforderung kann nicht geltend gemacht werden.
§13 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14 Erfüllungsort ist der Sitz von Florian Salzmann (PLD).
§15 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen ist die Stadt Leipzig.